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Keine Aussetzung der Abschiebung bei offensichtlich unbegründetem Asylantrag einer Senegalesin
Meta
04.08.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 04.08.2016, Az. M 2 S 16.31839 (REWIS RS 2016, 7088)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 7088
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen Abschiebungsandrohung bei Wirtschaftsflüchtlingen aus dem Senegal
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag - Senegal
Senegal ist ein sicherer Herkunftsstaat
Abgelehnter Asylantrag - Senegal ist sicherer Herkunftsstaat
Eilrechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung
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