6. Zivilsenat | REWIS RS 2021, 1494
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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Kein Verlust des Widerrufsrecht bei Vorabbestellungen von Spielen, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden.
Das angefochtene Urteil wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, es - bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer - zu unterlassen,
im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im [X.] haben,
im [X.], zusammen mit der kostenpflichtigen [X.] eines Spiels, das nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert wird, das 14-tägige gesetzliche Widerrufsrecht dadurch zum Erlöschen zu bringen, dass der Besteller mittels Anhaken eines [X.] vor dem Absenden der Bestellung seinen Wunsch erklären muss, dass die Beklagte mit der Ausführung ihrer Verpflichtung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und seine Kenntnis davon bestätigen muss, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verliert,
wenn dies geschieht wie in Anlage b2 wiedergegeben, obwohl es sich bei den nach Abschluss der Bestellung mittels zur Verfügungstellung eines Downloads gelieferten Daten nicht um ein nutzbares Spiel handelt.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 214 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 13.5.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Meta
28.10.2021
OLG Frankfurt a.M. 6. Zivilsenat
Anerkenntnisurteil
Sachgebiet: U
Landgericht Frankfurt a.M., Az. 2/3 O 95/19
Zitiervorschlag: OLG Frankfurt a.M., Anerkenntnisurteil vom 28.10.2021, Az. 6 U 275/19 (REWIS RS 2021, 1494)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 1494
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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