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Abgrenzung anschaffungsnaher Herstellungskosten im Sinne von § 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB - hier: Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen
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12.11.2015
Urteil
Zitiervorschlag: FG Nürnberg, Urteil vom 12.11.2015, Az. 4 K 571/13 (REWIS RS 2015, 2393)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 2393
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
(Einbezug von als Anschaffungskosten zu qualifizierenden Aufwendungen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft in die 15 %-Grenze …
(Einbezug von als Anschaffungskosten zu qualifizierenden Aufwendungen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft in die 15 %-Grenze …
Erkennung als anschaffungsnahe Herstellungskosten oder sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen
(Anschaffungsnahe Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG - Einbeziehung von sog. …
Schadensersatzleistungen des Verkäufers wegen nachträglich erkannter Mängel stellen keine Anschaffungspreisminderung dar