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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung wird als unzulässig verworfen, weil die Frist zur Begründung der Revision nicht versäumt worden ist.
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 29. August 2023 werden als unbegründet verworfen.
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend zu der Antragsschrift des [X.] bemerkt der Senat, dass die Darstellung der Ergebnisse der DNA-Analyse nicht den vom [X.] gestellten Anforderungen genügt (vgl. [X.], Beschlüsse vom 28. August 2018 – 5 StR 50/17, [X.]St 63, 187; vom 29. Juli 2020 – 6 StR 211/20), weil sie weder Angaben zur Art der Spur noch zur biostatistischen Wahrscheinlichkeit enthält. Jedoch beruht das Urteil nicht darauf, weil die Feststellung des [X.], dass es sich bei dem sichergestellten Messer um die Tatwaffe handelte, maßgeblich auf der Einlassung des Angeklagten beruht und den Ergebnissen der DNA-Analyse trotz der unzureichenden Darstellung nicht jeglicher Beweiswert fehlt (vgl. [X.], Beschlüsse vom 18. Mai 2015 – 5 [X.]; vom 24. Februar 2022 – 6 StR 597/21).
Sander |
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Feilcke |
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Tiemann |
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von [X.] |
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Arnoldi |
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Meta
20.02.2024
Bundesgerichtshof 6. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Saarbrücken, 29. August 2023, Az: 1 Ks 6/23
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.02.2024, Az. 6 StR 32/24 (REWIS RS 2024, 1007)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 1007
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
6 StR 164/23 (Bundesgerichtshof)
Strafurteil: Darstellung von Ergebnissen einer DNA-Analyse
6 StR 412/22 (Bundesgerichtshof)
6 StR 37/24 (Bundesgerichtshof)
3 StR 247/12 (Bundesgerichtshof)
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Überzeugung von der Täterschaft aufgrund Übereinstimmung von DNA-Identifizierungsmustern; Darlegungsumfang von DNA-Vergleichsuntersuchungen
4 StR 318/19 (Bundesgerichtshof)
Strafurteil des Tatgerichts: Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse molekulargenetischer Vergleichsgutachten