ArbG Nürnberg, Urteil vom 16.03.2021, Az. 14 Ca 3512/20

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Gegenstand

Arbeitnehmer, Leistungen, Arbeitgeber, Arbeitsleistung, Krankheit, Kaufvertrag, Berufung, Widerspruch, Entgeltfortzahlung, Streitwert, Insolvenzschuldnerin, Abtretungsvereinbarung, Anspruch, Zeitpunkt, Kosten des Rechtsstreits, im eigenen Namen, nicht ausreichend


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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14 Ca 3512/20

16.03.2021

ArbG Nürnberg

Urteil

Sachgebiet: Ca

Zitier­vorschlag: ArbG Nürnberg, Urteil vom 16.03.2021, Az. 14 Ca 3512/20 (REWIS RS 2021, 10289)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 10289


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 AZN 801/21

Bundesarbeitsgericht, 2 AZN 801/21, 21.07.2022.


Az. 14 Ca 3512/20

ArbG Nürnberg, 14 Ca 3512/20, 16.03.2021.


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