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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Rüge nach GWB muss grundsätzlich vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens gegenüber der Vergabestelle erhoben werden
Meta
24.11.2015
Vergabekammer München
Entscheidung
Zitiervorschlag: Vergabekammer München, Entscheidung vom 24.11.2015, Az. Z3-3/3194/1/51/09/15 (REWIS RS 2015, 1836)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 1836
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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