LG München I, Urteil vom 03.11.2017, Az. 3 HKO 2952/17

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Gegenstand

Unzulässige gesundheitsbezogene Werbung für KernspinResonanzTherapie und andere alternative Behandlungsmethoden


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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3 HKO 2952/17

03.11.2017

LG München I

Urteil

Sachgebiet: HKO

Zitier­vorschlag: LG München I, Urteil vom 03.11.2017, Az. 3 HKO 2952/17 (REWIS RS 2017, 2961)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 2961

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