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Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Ungarn
Meta
28.04.2015
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 28.04.2015, Az. M 1 S 15.50341 (REWIS RS 2015, 11961)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 11961
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Zulässige Abschiebung nach Ungarn
Abschiebung nach Ungarn - keine systemischen Mängel
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Ungarn
Keine systemischen Mängel im Asylverfahren und den Aufnahmebedingungen in Ungarn
Abgelehnter Antrag im Streit um Rückführung des Antragstellers nach Ungarn