Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.10.2009, Az. 5 StR 401/09

5. Strafsenat | REWIS RS 2009, 937

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5 [X.][X.] vom 27. Oktober 2009 in dem Sicherungsverfahren gegen hat der 5. Strafsenat des [X.] am 27. Oktober 2009 beschlossen: Der Beschluss des Senats in dieser Sache vom 15. Okto-ber 2009 wird dahin berichtigt, dass es statt —[X.] 62, 1fi heißen muss: —[X.] [X.], StGB 56. Aufl. § 62 Rdn. 2)fi. [X.] Raum [X.] [X.]

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5 StR 401/09

27.10.2009

Bundesgerichtshof 5. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.10.2009, Az. 5 StR 401/09 (REWIS RS 2009, 937)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2009, 937

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