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Prüfungsrecht, Erste Juristische, Staatsprüfung, Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeit mit „ungenügend“ (0 Punkte), Schriftliche Prüfungsarbeit ist die Bearbeitung im Prüfungsheft, Kein Anspruch auf Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeit auf Konzeptpapier, Pflicht zur Benutzung des Prüfungshefts ist eine Regelung des Geschäftsgangs der Prüfung und unterliegt nicht dem Vorbehalt des Gesetzes, Pflicht zur Verwendung des Prüfungshefts nicht willkürlich oder unverhältnismäßig, Keine Besonderheiten des Einzelfalls
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20.12.2022
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 20.12.2022, Az. M 4 K 22.4098 (REWIS RS 2022, 7732)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 7732
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Besitz einer nicht zugelassenen Ausgabe einer Vorschriftensammlung während der ersten juristischen Staatsprüfung
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