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Harte Lebensbedingungen im Kosovo
Meta
25.04.2016
Entscheidung
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 25.04.2016, Az. M 17 K 16.30703 (REWIS RS 2016, 12437)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 12437
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Unbegründeter Asylantrag nach Einreise aus einem sicheren Drittstaat
Die harten Lebensbedingungen und allgemein bestehenden ärmlichen Verhältnisse im Kosovo begründen kein Abschiebungsverbot
Ablehnung eines Asylantrages bei Herkunft aus dem Kosovo als sicheren Drittstaat
Erfolglose Asylklage eines kosovarischen Staatsangehörigen
Kein Abschiebungsverbot in den Kosovo wegen psyschicher Erkrankung der Mutter eines minderjährigen Asylbewerbers
Keine Referenz gefunden.
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