5. Senat | REWIS RS 2023, 8490
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In einer Anzahlungsrechnung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG muss kenntlich gemacht werden, dass über eine noch nicht ausgeführte Leistung abgerechnet wird, weil die Rechnungsangaben eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ermöglichen sollen.
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26.09.2023
Urteil
Zitiervorschlag: FG München, Urteil vom 26.09.2023, Az. 5 K 1017/20 (REWIS RS 2023, 8490)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 8490
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Abzug der Vorsteuer aus der Vorauszahlung für die PV-Anlage
V R 9/19 (V R 29/15), V R 9/19, V R 29/15 (Bundesfinanzhof)
Anzahlung auf ein Blockheizkraftwerk
V R 6/19 (V R 33/16), V R 6/19, V R 33/16 (Bundesfinanzhof)
Zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
V R 11/19 (V R 35/15), V R 11/19, V R 35/15 (Bundesfinanzhof)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27.03.2019 V R 6/19 (V R 33/16) - Zum …
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug und zur Berichtigung bei Anzahlungen