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Offensichtlich unbegründeter Asylantrag albanischer Staatsangehöriger
Meta
15.12.2015
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 15.12.2015, Az. M 4 S 15.31592 (REWIS RS 2015, 659)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 659
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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Albanien ist ein sicherer Herkunftsstaat - Offensichtlich unbegründeter Antrag
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