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08.04.2016
Urteil
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Schwerin, Urteil vom 08.04.2016, Az. 15 A 262/16 As SN (REWIS RS 2016, 13317)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 13317
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kostenentscheidung nach billigem Ermessen nach Erledigung der Hauptsache
Anwendungsvorrang jugendhilferechtlicher Bestimmungen steht dem Erlass einer Zuweisungsentscheidung nicht entgegen
M 24 S 16.1291, M 24 K 16.1290 (VG München)
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis durch das Fernbleiben vom Verfahren
2 K 1155/19 (Verwaltungsgericht Minden)
Kostenerstattung bei Inobhutnahme eines unbegleiteten ausländischen Kindes oder Jugendlichen
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