1. Senat für Bußgeldsachen | REWIS RS 2004, 2525
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
01.07.2004
Oberlandesgericht Hamm 1. Senat für Bußgeldsachen
Beschluss
Sachgebiet: OWi
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 01.07.2004, Az. 1 Ss OWi 118/04 (REWIS RS 2004, 2525)
Papierfundstellen: REWIS RS 2004, 2525
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 Ss OWi 740/03 (Oberlandesgericht Hamm)
201 ObOWi 1369/20 (BayObLG München)
Unzulässige Entscheidung im Beschlussverfahren gemäß § 72 OWiG
1 OWi 2 Ss Bs 54/18, 1 OWi 2 SsBs 54/18 (Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken)
Ss 315/98 (B) (Oberlandesgericht Köln)
4 Ss OWi 738/07 (Oberlandesgericht Hamm)
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.