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Verkehrssicherungspflichtverletzung der Gemeinde bei Verbrennen der Fußsohlen eines Kindes durch Betreten einer aufgeheizten Metallrampe am Badesee
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Verkehrssicherungspflichtverletzung der Gemeinde bei Verbrennen der Fußsohlen eines Kindes durch Betreten einer aufgeheizten Metallrampe am Badesee
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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13.12.2016
Urteil
Sachgebiet: O
Zitiervorschlag: LG Coburg, Urteil vom 13.12.2016, Az. 23 O 457/16 (REWIS RS 2016, 846)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 846
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