5. Senat für Bußgeldsachen | REWIS RS 2022, 1144
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21.02.2022
Oberlandesgericht Hamm 5. Senat für Bußgeldsachen
Beschluss
Sachgebiet: RBs
Vorgehend: Amtsgericht Gelsenkirchen, 320 OWi 44/1410/21
StPO § 349 Abs. 1; 344 Abs. 2; OWiG § 79 Abs. 3
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 21.02.2022, Az. 5 RBs 38/22 (REWIS RS 2022, 1144)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 1144
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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