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Sondereigentum enthält grundsätzlich keinen materiellen öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch
Meta
07.03.2017
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 07.03.2017, Az. M 8 K 16.2655 (REWIS RS 2017, 14516)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 14516
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Nachbarklage - Neubau eines Bürogebäudes
Keine öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzansprüche innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft
Keine öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer ein- und desselben Grundstücks
Kein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch bei Vorliegen von Sonder- und Miteigentum iSd WEG
Kein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen Miteigentümer derselben Wohnungseigentümergemeinschaft
Keine Referenz gefunden.
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