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Unbegründeter Asylantrag nach Einreise aus einem sicheren Drittstaat
Meta
09.03.2016
Entscheidung
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 09.03.2016, Az. M 17 K 16.30283 (REWIS RS 2016, 14791)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 14791
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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Die harten Lebensbedingungen und allgemein bestehenden ärmlichen Verhältnisse im Kosovo begründen kein Abschiebungsverbot
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