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Asylrecht Pakistan, Abschiebungsverbot wegen schlechter humanitärer Lage (im konkreten Fall verneint), Überschwemmungskatastrophe ab Ende, August 2022 in Pakistan, Sicherung elementarer menschlicher Bedürfnisse bei Rückkehr (im konkreten Fall bejaht), Rückkehrhilfen zur Überbrückung bis Arbeitsaufnahme zur Abwendung extremer materieller Not ausreichend
Meta
11.10.2022
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 11.10.2022, Az. M 10 K 17.41229 (REWIS RS 2022, 5623)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 5623
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
kein Abschiebungsschutz für einen jungen arbeitsfähigen Mann (Afghanistan)
Asylrecht, Herkunftsland: Afghanistan, Machtübernahme der Taliban, Abschiebungsverbot bejaht
Afghanistan - Weder subsidiärer Schutz noch Abschiebungsverbot für erwachsenen arbeitsfähigen Mann
Extreme Gefahrenlage nach Art. 3 EMRK in Verbindung mit § 60 Abs. 5 AufenthG in …
Ausschluss von der Zuerkennung subsidiären Schutzes wegen der Annahme einer schweren Straftat
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