11. Zivilsenat | REWIS RS 2014, 9572
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06.06.2014
Oberlandesgericht Hamm 11. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: U
Vorgehend: Landgericht Hagen, 2 O 393/11
407a Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 4 JVEG; § 8a Abs. 4 JVEG
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 06.06.2014, Az. 11 U 153/12 (REWIS RS 2014, 9572)
Papierfundstellen: REWIS RS 2014, 9572
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Keine Kürzung der Sachverständigenvergütung trotz Verletzung der Hinweispflicht
Rechtzeitige Mitteilung, Schutz des Kostenschuldners vor Überforderung, Überschreitung des Auslagenvorschusses, Vergütung von Sachverständigen nach dem …
Kürzung der Vergütung eines Gutachtens bei erheblicher Überschreitung des Vorschusses
12 U 62/14 (Oberlandesgericht Hamm)
I-10 W 77/16 (Oberlandesgericht Düsseldorf)
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