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30.05.2018
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
Beschluss
Zitiervorschlag: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.05.2018, Az. L 6 U 4/16 (REWIS RS 2018, 8471)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 8471
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Hauterkrankung, Verletztenrente, Berufskrankheitenverordnung, Hinreichende Wahrscheinlichkeit, ursächlicher Zusammenhang
Asthma bronchiale keine Berufskrankheit in Zusammenhang mit Emissionen von Tonerstaub
Keine Berufskrankheit nach geringem Kontakt mit Insektiziden
Tonerstaubexposition durch Laserdrucker am Arbeitsplatz
Obstruktive Atemwegserkrankung - Berufskrankheit
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