AG Hersbruck, Entscheidung vom 08.11.2023, Az. 4 C 294/23

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Kostenfestsetzungsbeschluß, Kostenfestsetzungsverfahren, Mahnverfahren, Inkassodienstleister, Kostenfestsetzungsantrag, Glaubhaftmachung, Vollstreckbare Ausfertigung, Prozessualer Kostenerstattungsanspruch, Empfangsbekenntnis, Rechtsanwaltskosten, Rechtspfleger, Erstattungsfähige, Kosten eines Inkassobüros, Gesetzliche Gebühren, Angefochtener Beschluss, Gerichtskosten, Höhe der Vergütung, Streitiges Verfahren, Anrechnung, Nachvertragliches


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4 C 294/23

08.11.2023

AG Hersbruck

Entscheidung

Sachgebiet: C

Zitier­vorschlag: AG Hersbruck, Entscheidung vom 08.11.2023, Az. 4 C 294/23 (REWIS RS 2023, 8286)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 8286

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