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einstweiliger Rechtsschutz, Ungarn, Abschiebunganordnung, systematischer Mangel, sicherer Drittstaat, Übernahmeerklärung, Abschiebungshindernis
Meta
28.08.2015
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 28.08.2015, Az. M 3 S 15.50616 (REWIS RS 2015, 6079)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 6079
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Asyl, Geburtsland, Syrien, Ungarn, Systemischer Mangel, Deutschland, Cousin, EURODAC-Treffer, Aufschiebende Wirkung, Asylbewerber, Pro Asyl
Unklare Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Abschiebung nach Ungarn
Einhaltung der Mindestanforderungen nicht mehr gewährleistet - Ungarn
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in Ungarn
Keine systemischen Mängel des ungarischen Asylsystems
Keine Referenz gefunden.
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