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Kein Anspruch auf Asylanerkennung wegen Einreise aus sicherem Drittstaat
Meta
06.06.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 06.06.2016, Az. M 5 S 16.30530 (REWIS RS 2016, 10516)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 10516
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein Anspruch auf Asylanerkennung wegen Einreise aus sicherem Drittstaat
Keine Asylberechtigung - Einreise über sicheren Drittstaat
Ablehnung der Anerkennung als Asylberechtigter - Sicherer Drittstaat
Kein Anspruch auf Asylanerkennung wegen Einreise aus sicherem Drittstaat und mangels aktueller Verfolgung
Einreise auf dem Landweg