Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 06.11.2014, Az. 12 UF 75/14

12. Senat für Familiensachen | REWIS RS 2014, 1536

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

12 UF 75/14

06.11.2014

Oberlandesgericht Hamm 12. Senat für Familiensachen

Beschluss

Sachgebiet: UF

Nachgehend: Bundesgerichtshof, XII ZB 614/14

Zitier­vorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 06.11.2014, Az. 12 UF 75/14 (REWIS RS 2014, 1536)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2014, 1536


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. XII ZB 614/14

Bundesgerichtshof, XII ZB 614/14, 09.12.2015.


Az. 12 UF 75/14

Oberlandesgericht Hamm, 12 UF 75/14, 06.11.2014.


Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

XII ZB 614/14 (Bundesgerichtshof)

Ehe- und Familienstreitsache: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen die Beschwerde verwerfenden Beschluss


XII ZB 614/14 (Bundesgerichtshof)


XII ZB 608/16 (Bundesgerichtshof)

Stufenklage auf Elternunterhalt: Wert der Beschwer des zur Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse verpflichteten …


27 UF 180/18 (Oberlandesgericht Köln)


7 UF 128/20 (Oberlandesgericht Düsseldorf)


Referenzen
Wird zitiert von

XII ZB 614/14

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.