Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 09.10.2012, Az. KZR 40/11

Kartellsenat | REWIS RS 2012, 2547

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen


BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
KZR 40/11
vom
9. Oktober 2012
in dem Rechtsstreit

Der [X.]ellsenat des [X.] hat am 9. Oktober 2012 durch den Präsidenten des [X.] Prof.
Dr.
Tolksdorf, den Vorsitzenden Richter Prof.
Dr.
Meier-Beck
und die Richter Dr.
Raum, Dr.
Strohn und Dr.
Löffler
beschlossen:

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 1. [X.]ellsenats des [X.] vom 8.
Juni 2011 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des [X.] erfordert (§ 543 Abs.
2 S.
1 ZPO).
Die Annahme des Berufungsgerichts, die Beklagte schulde nicht nur die Rückzahlung der erhaltenen Nettoentgelte, sondern auch die Erstattung der darauf gezahlten Mehrwertsteuer, ist rechtlich nicht unbedenklich, erfüllt aber jedenfalls nicht die Voraussetzungen, unter denen die Revision zugelassen werden könnte.
Von einer näheren Begründung wird gemäß § 544 Abs.
4 S.
2, 2.
Halbs. ZPO abgesehen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§
97
Abs.
1 ZPO).
Streitwert: 30.000.000

Tolksdorf
Meier-Beck
Raum

Strohn
Löffler
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 31.08.2005 -
91 O ([X.]) 230/04 -

OLG [X.], Entscheidung vom 08.06.2011 -
VI-U ([X.]) 2/11 -

Meta

KZR 40/11

09.10.2012

Bundesgerichtshof Kartellsenat

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 09.10.2012, Az. KZR 40/11 (REWIS RS 2012, 2547)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 2547

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.