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Eine 1949 durchgeführte Pflichtimpfung kann mit einem Impfschein nachgewiesen werden
Meta
15.09.2015
Urteil
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: SG Bayreuth, Urteil vom 15.09.2015, Az. S 4 VJ 4/14 (REWIS RS 2015, 5392)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 5392
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Impfschaden
Sozialgerichtsverfahren: Zu der Frage der Ermessensausübung hinsichtlich einer Entscheidung durch Beschluss gemäß § 153 Abs. …
Soziales Entschädigungsrecht: Erfordernis des Vollbeweises bei Geltendmachung eines Impfschadens eines taubstummen Kindes nach Pockenschutzimpfungen bei …
Entschädigung wegen eines Impfschadens
Kein Anspruch auf Impfschadensversorgung wegen nicht nachgewiesener Impfkomplikation
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