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Pflicht des Immobilienmaklers zur Angabe der Informationen aus dem Energieausweis bei Immobilienanzeige
Meta
24.02.2017
LG München I
Urteil
Sachgebiet: O
Zitiervorschlag: LG München I, Urteil vom 24.02.2017, Az. 1 HK O 10680/16 (REWIS RS 2017, 14943)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 14943
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Notwendigkeit der Angaben aus einem Energieausweis im Rahmen einer Immobilienanzeige durch einen Makler
Pflichtangaben eines Maklers zum Energieverbrauch bei Angebot eines Wohnhauses
1 HK O 75/16 (LG Aschaffenburg)
Pflichtangaben zum Energieverbrauch in einer Immobilienanzeige
1 HK O 1676/16 (LG Regensburg)
Angabe des Energieträgers in Immobilienanzeige durch Makler
1 HK O 3385/15 (LG Traunstein)
Wettbewerblicher Unterlassungsanspruch bei Wohnungsinserat ohne exakte Angaben zum Energieausweis