LG Bonn, Urteil vom 12.12.2023, Az. 15 O 85/23

15. Zivilkammer | REWIS RS 2023, 10337

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Redaktioneller Leitsatz

  1. Für die Beurteilung der Frage, ob ein "Einfamilienhaus" i.S.d. § 656a BGB vorliegt, kommt es auf die aktuelle Nutzung und Ausgestaltung der Immobilie als solche an, ob die Immobilie für eine einzelne Familie genutzt werden kann und ob der Käufer eine derartige Nutzung erkennbar verfolgen will
  2. Auf die Offenlegung des Erwerbszweckes kommt es jedenfalls dann nicht an, wenn das Gebäude für den Erwerber sichtbar objektiv als Einfamilienhaus genutzt wird. Eine gegenteilige Betitelung in einem Inserat ist nicht relevant.
QR-Code

Gegenstand

Maklervertrag: Zum Vorliegen eines Einfamilienhauses i. S. d. § 656a BGB.


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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15 O 85/23

12.12.2023

LG Bonn 15. Zivilkammer

Urteil

Sachgebiet: O

Zitier­vorschlag: LG Bonn, Urteil vom 12.12.2023, Az. 15 O 85/23 (REWIS RS 2023, 10337)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 10337

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