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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 6. Juli 2023 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der [X.] keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Das [X.] hat den Beweisantrag auf Vernehmung eines Polizeibeamten mit zutreffender Begründung als bedeutungslos abgelehnt.
[X.] |
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[X.] |
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Köhler |
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von Häfen |
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Werner |
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Meta
27.02.2024
Bundesgerichtshof 5. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Berlin, 6. Juli 2023, Az: 501 KLs 1/22
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.02.2024, Az. 5 StR 597/23 (REWIS RS 2024, 890)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 890
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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