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Öffentlicher Auftraggeber, Freizeiteinrichtung, Bestimmtheitsgrundsatz, Hoheitliche Aufgabe, Überwiegende Finanzierung, Hochschulgebäude
Meta
19.10.2015
Vergabekammer Ansbach
Entscheidung
Zitiervorschlag: Vergabekammer Ansbach, Entscheidung vom 19.10.2015, Az. 21.VK-3194/38/15 (REWIS RS 2015, 3755)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 3755
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
RMF-SG21-3194-3-40 (Vergabekammer Ansbach)
Vergaberecht: Ordensgemeinschaften sind keine öffentlichen Auftraggeber
21.VK-3194-33/15 (Vergabekammer Ansbach)
Extensive Auslegung des Begriffs der Hochschulgebäude mit Blick auf Studentenwohnheime
21.VK-3194/23/15 (Vergabekammer Ansbach)
Vergabe, Hilfsfunktion, Aufhebung, Ermessen
Finanzierung von Auftraggebern durch die öffentliche Hand
RMF - SG21 - 3194-03-25 (Vergabekammer Ansbach)
Aufhebung des Vergabeverfahrens
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