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Rechtmäßige Abschiebungsandrohung - Senegal als sicherer Herkunftsstaat
Meta
02.09.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 02.09.2016, Az. M 4 S 16.32305 (REWIS RS 2016, 5944)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 5944
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Schlechte Versorgungslage im Senegal begründet kein Abschiebungsverbot
Erfolgloser Antrag eines Senegalesen auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Senegal ist ein sicherer Herkunftsstaat
Erfolgloser Eilrechtsschutzantrag bei sicherem Herkunftsstaat (hier: Senegal)
Erfolgloser Antrag eines Senegalesen auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft