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Asyl, Herkunftsland Kosovo: Wirtschaftliche Schwierigkeiten begründen keine Verfolgung, Existenzgrundlage für Rückkehrer gegeben
Meta
05.05.2015
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 05.05.2015, Az. M 16 S 15.30527 (REWIS RS 2015, 11602)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 11602
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Wirtschaftlich schlechte Lage im Kosovo begründet kein Abschiebungsverbot
Kein Abschiebungsverbot aufgrund der allgemein wirtschaftlich schlechten Lage im Kosovo
Wirtschaftliche Schwierigkeiten im Herkunftsland
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag kosovarischer Staatsangehöriger
Erfolgloser Eilantrag eines kosovarischen Staatsangehörige gegen die Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet