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Kostentragung bei einer für erledigt erklärten Untätigkeitsklage nach erneuter Klageerhebung
Meta
16.03.2017
Entscheidung
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 16.03.2017, Az. M 4 K 16.35940 (REWIS RS 2017, 13852)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 13852
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung einer Untätigkeitsklage bei neuer Klage gegen ablehnenden Bescheid
Keine Anwendung des § 161 Abs. 3 VwGO, wenn das Klageziel mit einer neuen Klage …
Keine tatsächliche Erledigung der Hauptsache
Kostenentscheidung bei Erledigung einer Untätigkeitsklage
6 K 4589/22 (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen)
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