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Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung zur Beseitigung von kontaminiertem Abbruchmaterial
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Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung zur Beseitigung von kontaminiertem Abbruchmaterial
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
06.07.2015
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 06.07.2015, Az. M 17 S 15.557 (REWIS RS 2015, 8636)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 8636
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