VG München, Urteil vom 29.07.2015, Az. M 15 K 14.50418

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Übergang der Zuständigkeit auf die BRD nach Ablauf der Überstellungsfrist


Login erforderlich

Sie müssen angemeldet sein, um diese Entscheidung auf REWIS einsehen zu können.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Ihre Vorteile:

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Login

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Meta

M 15 K 14.50418

29.07.2015

VG München

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG München, Urteil vom 29.07.2015, Az. M 15 K 14.50418 (REWIS RS 2015, 7336)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 7336

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

M 4 K 14.30078 (VG München)

Zuständigkeitsübergang auf die BRD nach Ablauf der Überstellungsfrist


M 4 K 14.30199 (VG München)

Keine Umdeutung eines "Dublin-Bescheids“ in eine ablehnende Entscheidung nach § 71a AsylVfG


M 4 K 14.30380 (VG München)

Erfolgreiche Klage gegen Abschiebungsanordnung wegen Ablaufs der Überstellungsfrist


M 4 K 14.30251 (VG München)

Zuständigkeit der BRD nach Ablauf der Überstellungsfrist


M 4 K 13.31326 (VG München)

Zuständigkeit der BRD nach Ablauf der Überstellungsfrist


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.