1. Strafsenat | REWIS RS 2022, 9696
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30.09.2022
Oberlandesgericht Hamm 1. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: False
Vorgehend: Landgericht Arnsberg, IV-2 StVK 379/22
StVollzG NRW, 46, 69 Abs.2 Nr. 6, Abs 9; SVVollzG NRW § 69, 53 Abs. 1 Nr. 1, 46
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 30.09.2022, Az. 1 Vollz(Ws) 430/22 (REWIS RS 2022, 9696)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 9696
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