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PDF anzeigen[X.]:[X.]:BGH:2017:081117BKZR59.16.0
BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
KZR 59/16
vom
8. November 2017
in dem Rechtsstreit
-
2
-
Der Kartellsenat des [X.] hat am 8.
November 2017 durch die Präsidentin des [X.] [X.], den Vorsitzenden Richter Dr.
Raum und [X.] [X.],
[X.] und Dr.
Deichfuß
beschlossen:
Der Streitwert für die Revision wird in Abänderung der Festsetzung im
Gründe:
Die Streitwertfestsetzung war von Amts wegen gemäß § 63 Abs. 3 Nr. 1 GKG ri
[X.]
Raum
[X.]
[X.]
Deichfuß
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 25.08.2015 -
18 [X.]/15 -
OLG [X.], Entscheidung vom 07.04.2016 -
13 [X.] (Kart) -
1
Meta
08.11.2017
Bundesgerichtshof Kartellsenat
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 08.11.2017, Az. KZR 59/16 (REWIS RS 2017, 2751)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 2751
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