6. Kammer | REWIS RS 2022, 6501
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07.11.2022
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 6. Kammer
Beschluss
Sachgebiet: L
BauO NRW 2018 § 33, BauO NRW 2018 § 34; BauO NRW 2018 § 35, BauO NRW 2018 § 37, BauO NRW 2018 § 58; BauO NRW 2018 § 69, BauO NRW 2018 § 82
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 07.11.2022, Az. 6 L 612/22 (REWIS RS 2022, 6501)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 6501
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