6. Zivilsenat | REWIS RS 2008, 129
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17.12.2008
Oberlandesgericht Köln 6. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 17.12.2008, Az. 6 U 197/008 (REWIS RS 2008, 129)
Papierfundstellen: REWIS RS 2008, 129
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6 U 197/08 (Oberlandesgericht Köln)
6 U 170/97 (Oberlandesgericht Köln)
Werbung, Auslegung, Anforderungen, Richtigkeit, Inhalt, Korrespondenz, Klarheit, Eindeutigkeit, Werbebehauptungen, Parteien, gesundheitsbezogene, Art und Weise
Werbung für Arzneimittel mit der Aussage "enthält einen aktiven Arzneistoff"
I ZR 260/98 (Bundesgerichtshof)
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