2. Zivilsenat | REWIS RS 2023, 4763
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Rechtsanwaltskosten, Frist, Verkehrssicherungspflicht, Klage, Streitwert, Verkehrszeichen, PKW, Zeichen, Rechtsmittel, Bestimmung, Zahlung, Verweisung, Freistellung, Gesamtschuldner, erstinstanzliche Entscheidung, amtliches Kennzeichen, Aufgabe zur Post
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03.08.2023
BayObLG München 2. Zivilsenat
Entscheidung
Zitiervorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 03.08.2023, Az. 102 AR 132/23 e (REWIS RS 2023, 4763)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 4763
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Antragsgegner, Sachliche Zuständigkeit, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Streitgenossenschaft, Mehrere Streitgenossen, Zuständigkeitsbestimmung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Klageerweiterung, Sondereigentum, Klageantrag, Einzelner …
102 AR 123/23 e (BayObLG München)
Baugenehmigung, Auswahlentscheidung, Bauantrag, Neubau, Gemeinschaftseigentum, Ausbau, Streitwert, Sondereigentum, Verletzung, Berechnung, Umnutzung, Feststellung, Technik, Landratsamt, statische …
101 AR 136/23 e (BayObLG München)
Auswahlentscheidung, Abtretung, Versicherungsnehmer, Haftpflichtversicherer, Mietvertrag, Schadensbeseitigung, Versicherer, Heizung, Beweisaufnahme, Antragsgegner, Mietsache, Antragsteller, Mietobjekt, Anspruch, schriftliches …
Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei offensichtlicher eigener Zuständigkeit
Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Klage gegen Streitgenossen
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