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Keine Gefahr der Genitalverstümmelung - Senegal ist sicherer Herkunftsstaat
Meta
26.09.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 26.09.2016, Az. M 11 S 16.32504 (REWIS RS 2016, 4931)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 4931
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Sicherer Herkunftsstaat - Senegal
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag eines Senegalesen
Offensichtliche Unbegründetheit eines Asylantrags - Senegal
Kein Verbot der Abschiebung in den Senegal
Senegal ist sicherer Herkunftsstaat - Erfolgloser Asylantrag
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