BayObLG München, Entscheidung vom 01.02.2023, Az. 201 ObOWi 49/23

1. Senat für Bußgeldsachen | REWIS RS 2023, 1115

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Gegenstand

Umfang der Unterrichtungspflicht der Verteidigung bei Zustellungen an Betroffene


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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201 ObOWi 49/23

01.02.2023

BayObLG München 1. Senat für Bußgeldsachen

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 01.02.2023, Az. 201 ObOWi 49/23 (REWIS RS 2023, 1115)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 1115

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Referenzen
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Zitiert

1 StR 573/14

3 Ss OWi 330/17

5 StR 279/22

3 StR 92/18

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