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Schlechte wirtschaftliche Lage im Kosovo ist kein Abschiebungshindernis
Meta
10.08.2015
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 10.08.2015, Az. M 10 S 15.30569 (REWIS RS 2015, 6855)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 6855
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Zuerkennung eines Schutzstatus aus wirtschaftlichen Gründen
Einstweiliger Rechtsschutz ohne Erfolg
Offensichtlich unbegründete Asylanträge eines Ehepaares aus dem Kosovo
Wirtschaftlich schlechte Lage im Kosovo begründet kein Abschiebungsverbot
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für reine Wirtschaftsflüchtlinge
Keine Referenz gefunden.
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