1. Strafsenat | REWIS RS 2014, 9616
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27.05.2014
Oberlandesgericht Hamm 1. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: False
Vorgehend: Landgericht Arnsberg, IV StVK 208/13
SVVollzG NW § 42, § 83 Abs. 2, StVollzG §§ 43, 130, StVollzVergO
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 27.05.2014, Az. 1 Vollz(Ws) 142/14 (REWIS RS 2014, 9616)
Papierfundstellen: REWIS RS 2014, 9616
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