BayObLG München, Entscheidung vom 05.06.2023, Az. 206 StRR 76/23

6. Strafsenat | REWIS RS 2023, 2999

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Coronavirus, SARS-CoV-2, Erkrankung, Gesamtfreiheitsstrafe, Revision, Behinderung, Arzt, Gesundheitszustand, Rechtsfolgenausspruch, Berufung, Strafaussetzung, Attest, Staatsanwaltschaft, Angeklagte, Generalstaatsanwaltschaft, Anordnung, Revision des Angeklagten, keinen Erfolg, ersichtlichen Umfang


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206 StRR 76/23

05.06.2023

BayObLG München 6. Strafsenat

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 05.06.2023, Az. 206 StRR 76/23 (REWIS RS 2023, 2999)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 2999

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