LG Augsburg, Entscheidung vom 18.10.2023, Az. 044 S 2196/23

4. Zivilkammer | REWIS RS 2023, 7375

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Gegenstand

Social Media, Berufungsrücknahme, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Rücknahme der Berufung, Gelegenheit zur Stellungnahme, Gerichtsgebühren, Aussicht auf Erfolg, Kostenverzeichnis, Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb, Entscheidung des Berufungsgerichts, Konkrete Beeinträchtigung, Rechtsfehler, Rechtswidrigkeit, Hinweisbeschluss, Persönlichkeitsrecht, Zurückweisung, mündlich Verhandlung, Amtsgerichte, Fortbildung des Rechts, Auseinandersetzung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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044 S 2196/23

18.10.2023

LG Augsburg 4. Zivilkammer

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: LG Augsburg, Entscheidung vom 18.10.2023, Az. 044 S 2196/23 (REWIS RS 2023, 7375)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 7375

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