BayObLG München, Entscheidung vom 01.02.2023, Az. 202 ObOWi 1580/22

2. Senat für Bußgeldsachen | REWIS RS 2023, 1262

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Gegenstand

Anforderungen an Rüge der Verletzung der Hinweispflicht gemäß § 265 Abs. 1 StPO im Rechtsbeschwerdeverfahren


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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202 ObOWi 1580/22

01.02.2023

BayObLG München 2. Senat für Bußgeldsachen

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 01.02.2023, Az. 202 ObOWi 1580/22 (REWIS RS 2023, 1262)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 1262

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2 Ss OWi 293/17

3 StR 443/20

202 ObOWi 2/22

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