VG München, Entscheidung vom 17.08.2021, Az. M 10 E 21.4197

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Gegenstand

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Beschäftigungserlaubnis, Unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, Kein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht, Wartezeit von drei Monaten nach Ausreise (nicht erfüllt), Keine konkrete Benennung der erstrebten Beschäftigung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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M 10 E 21.4197

17.08.2021

VG München

Entscheidung

Sachgebiet: E

Zitier­vorschlag: VG München, Entscheidung vom 17.08.2021, Az. M 10 E 21.4197 (REWIS RS 2021, 3219)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 3219

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